Liebe kunden
Bei der „3G-Regelung“ haben neben geimpften, genesenen oder diesen gleichgestellten Personen auch (negativ) getestete Personen Zugang zu bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Erforderlich ist ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (siehe „Testpflicht“).